Pressemitteilung der Stadt Wernigerode
Wernigerode, 23. Februar 2023
Stadt Wernigerode gewinnt Musterklageverfahren gegen den Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode (WAHB) auch in zweiter Instanz
„Die Stadt Wernigerode führt gegen den WAHB Musterklageverfahren in Zusammenhang mit dem Besonderen Herstellungsbeitrag. Es geht insgesamt um einen siebenstelligen Betrag, der den betroffenen Wernigeröderinnen und Wernigerödern bei Erfolg des Musterklageverfahrens zurückerstattet werden soll“, informiert Oberbürgermeister Tobias Kascha.
Bereits in 1. Instanz hatte das Verwaltungsgericht Magdeburg in seinem Urteil vom 4. Februar 2022 zugunsten der Stadt Wernigerode entschieden. Die vom WAHB hiergegen eingelegte Berufung blieb nun erfolglos. In der 2. Instanz hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 20. Februar 2023 das Urteil bestätigt. Grund dafür ist die Gesamtnichtigkeit der Satzung, die wiederum auf Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2021 zurückgeht. „Der aktuelle Beschluss kann innerhalb eines Monats noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde durch den WAHB angefochten werden, dies bleibt abzuwarten“, sagt Rechtsamtsleiterin Franziska Klein-Range.
Sofern Rechtsmittel durch den WAHB nicht in Anspruch genommen werden, bedeutet der Erfolg der Musterklageverfahren für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine gute Nachricht.
„Mit Abschluss des gerichtlichen Verfahrens wird die Stadt darauf drängen, dass die Erstattung der bereits gezahlten Beträge an die Bürger möglichst bald erfolgt. Dann hat sich das jahrelange juristische Tauziehen für die Stadt und unsere Bürger wirklich gelohnt und ist im gesamten Land Sachsen-Anhalt einmalig. An jedem anderen Ort mussten die Bürger nämlich zahlen“, ergänzt Rüdiger Dorff, Dezernent Bürgerservice und Jurist.
Solange die gerichtlichen Verfahren laufen, sollten die bereits eingezahlten Beiträge beim WAHB auf Eis liegen. Bei Erfolg sollten sie „vom Verband gern zurückerstattet“ werden, hieß es 2019 in einer Berichterstattung der Volksstimme.
Hintergrund
Mit dem Besonderen Herstellungsbeitrag hatte der WAHB Altanschlussnehmer in Wernigerode, die vor dem 15. Juni 1991 bereits an die alte Kläranlage in der Schmatzfelder Chaussee angeschlossen waren, im Jahr 2015 nachträglich belastet. In den entsprechenden Verbandsversammlungen in 2015 war die Entscheidung gefallen, Altanschlussnehmer aus Wernigerode nicht zu diesem besonderen Herstellungsbeitrag heranzuziehen. Die Kommunalaufsicht des Landkreis Harz hatte die Satzung zur Beitragserhebung dann aber im Wege der Ersatzvornahme anstelle des WAHB erlassen und damit doch eine Beitragspflicht für die Altanschlussnehmer in Wernigerode ausgelöst. Der WAHB und die Stadt Wernigerode hatten sich anschließend darauf verständigt, Musterklageverfahren zu führen. Anhand von zwei oder drei städtischen Grundstücken sollte geprüft werden, ob die Altlast-Forderung des Verbandes rechtens ist.
BU: Dezernent Bürgerservice Rüdiger Dorff, Rechtsamtsleiterin Franziska Klein-Range und Oberbürgermeister Tobias Kascha mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt © Ariane Hofmann