Grundsteuerreform

Zum 01.01.2025 wird die neue Grundsteuerreform Realität- der Einheitswert als Berechnungsgrundlage wird dann seine Gültigkeit verlieren. Das ist noch eine Weile hin. Trotzdem sollten Sie sich als Immobilieneigentümer das Thema vormerken. Denn, für alle rund 36 Mio. wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes müssen nun für Zwecke der Grundsteuer neue Bemessungsgrundlagen ermittelt werden. Hierzu werden in einer Hauptfeststellung auf den 01.01.2022 neue Grundsteuerwerte festgestellt, die der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zugrunde gelegt werden. Für Wohngrundstücke sind hierzu im Wesentlichen nur Angaben zur Lage des Grundstückes, zur Grundstücksfläche, zum Bodenrichtwert, zur Gebäudeart, zur Wohnfläche und zum Baujahr des Gebäudes notwendig. Grundstückseigentümer müssen diese Angaben in einer Feststellungserklärung an ihr Finanzamt übermitteln. Anhand der Angaben in der Grundsteuererklärung berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert und stellt einen Grundsteuerwertbescheid aus. Anhand weiterer Steuermesszahlen errechnet sich daraus der Grundsteuermessbetrag bzw. Grundsteuermessbescheid. Beide Bescheide sind die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Stadt bzw. Gemeinde, die dazu den Grundsteuermessbetrag mit dem von ihr festgelegten Hebesatz multipliziert.