Familie Feuerstacke
Das Team von Haus&Grund Harz e.V. kümmert sich kompetent von der Mietersuche bis zur Betriebskostenabrechnung. Wir fühlen uns als Vermieter mit einer Eigentumswohnung sehr gut aufgehoben.
Familie Festerling
Wir sind seit 11 Jahren zufriedene Mitglieder bei Haus & Grund. Wir erhalten jederzeit eine freundliche und fachgerechte Beratung, nicht nur für unsere Mietwohnungen, sondern auch in allen anderen Bereichen unserer Immobilie.
Sven Wasserstrass, Mitglied seit 2018
Haus&Grund Mitglied zu werden war die beste Entscheidung. Ich bekomme schnelle, fachlich fundierte und vor allem praxisnahe Lösungen, mit denen ich arbeiten kann. Der persönliche und immer freundliche Kontakt gibt mir immer das Gefühl: Wir kümmern uns um Dich!
Dipl.-Biol. Eva Eberwein
„Wir sind schon über 10 Jahre mit unserem Miethaus in Wernigerode Mitglied bei H&G und sehr zufrieden. Wir wohnen am Bodensee, und trotz der Entfernung haben wir immer eine prompte und freundliche Betreuung unseres Hauses erfahren, ganz gleich, um was es ging.“
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Für mehr Informationen und Ihren Mitgliedsantrag nutzen Sie die die folgenden Dokumente

Fragen zur Mitgliedschaft?

Nutzen auch Sie die Vorteile einer großen Gemeinschaft – werden Sie Mitglied im Verein Haus&Grund Harz e.V.

Die Aufnahmegebühr für Mitglieder beträgt

30,00€

Grundbetrag

80,00€

zuzüglich Beitrag für nicht selbst genutzte Wohneinheiten

Für die erste bis dritte Wohneinheit je

5,00€

Für jede weitere Wohneinheit

3,00€

zuzüglich Beitrag für nicht selbst genutzte Gewerbeieinheit je

15,00€

zuzüglich Beitrag für nicht selbst genutzte Garageneinheiten je

1,50€

Jedoch nicht mehr als maximal jährlich

150,00€

Gewerbetreibene (Immobilie)
Makler, Haus-u-WEG-Verwalter

400,00€

Anzurechnen sind alle im Besitz, im Eigentum oder in Verwaltung des Mitgliedes stehenden Nutzungseinheiten im Inland. Selbst genutzte Einheiten werden bei der Beitragsberechnung nicht in Ansatz gebracht. Die Mitglieder sind verpflichtet, entsprechende Änderungen der Geschäftsstelle umgehend zu melden.

Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils spätestens zum 28.02. des betreffenden Jahres zu entrichten. Ist eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, so ist der Betrag ab 01.02. des betreffenden Jahres zur Abbuchung auf dem Konto bereit zu halten.